AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Qlixta, Stand 1.1.2023

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unserem Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten ohne Rücksicht darauf, ob wir Ware selbst herstellen bzw. Leistungen selbst erbringen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werde wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung / Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Berechnungen, Angaben zu technischen und sonstigen Leistungsdaten, Verweisungen auf DIN- und sonstige Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Für Druck- und sonstige Fehler in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie für Fehler auf den Internetseiten haften wir nicht.

(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung unserer Leistung bzw. die Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß unserer Preisliste.

(2) Unsere Preise gelten für die Leistung ab dem jeweils vereinbarten Ort und verstehen sich zuzüglich anfallender Nebenkosten, (v.a. Reisekosten und Spesen) und gesetzlicher Mehrwertsteuer in der am Tag der Leistung jeweils gültigen Höhe.

(3) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn unser Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich widerspricht. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt. Der Kunde ist zu einem Skontoabzug nur berechtigt, wenn dieser dem Grunde und der Höhe nach zuvor schriftlich mit uns vereinbart wurde und der Kunde mit der betreffenden Rechnung auch alle übrigen im Zeitpunkt des Skontos zahlbaren Rechnungen ausgleicht.

(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Abs. 3 kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), überschreitet der Kunde einen mit ihm vereinbarten Kreditrahmen oder wird ein fälliges Zahlungsmittel (Scheck, Wechsel, Banklastschrift o.ä.) nicht eingelöst, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(6) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber akzeptiert, wir können sie jederzeit zurückgeben. Jegliche Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist. Sämtliche anfallenden Kosten und Spesen im Zusammenhang mit der Scheck- oder Wechselbegebung und -einlösung gehen zu Lasten unseres Kunden.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Die Erbringung unserer Leistungen ist nicht an eine bestimmte Person gebunden und kann auch durch Subunternehmer erfolgen.

(2) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies mit dem Kunden vereinbart oder für den Kunden zumutbar ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat den Erfolg des Vertrags in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.

(2) Er wird uns insbesondere die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten, Computerprogramme und sonstige Mittel zur Verfügung stellen. Des Weiteren wird der Kunde uns geeignete Personen benennen, die in der Lage sind, alle Informationen zur Verfügung zu stellen und Entscheidungen zu treffen oder zeitnah herbeizuführen, die die vertragliche Zusammenarbeit betreffen. 

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können wir dadurch das Projekt bzw. Teile dessen nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängern sich Liefer-/Leistungsfristen angemessen. Die §§ 642 und 643 BGB bleiben unberührt.

§ 6 Leistungs- bzw. Lieferfristen und Verzug

(1) Leistungs- und Lieferfristen bzw. -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

(2) Sofern wir verbindliche Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen.

(3) Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts, der verspätet gelieferten Leistung oder Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Verzugs oder wegen des Ausschlusses unserer Leistungspflicht beträgt ein Jahr. Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

§ 7 Abnahme

(1) Die erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber nach Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt. 

(2) Haben wir uns zur Erstellung eines Werkes (z.B. eine Analyse- und Dashboard-Anwendung, ein Anwendungskonzept oder Styleguide) durch Einzelauftrag verpflichtet, so ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang aus dem, dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebot oder einem erstellten Pflichtenheft. Der Kunde ist zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet.

(3) Bei Aufträgen, die abgrenzbare Teilleistungen beinhalten, ist Qlixta berechtigt, nach Teilabnahme Teilrechnungen zu legen, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wurde. 

(4) Sofern eine Abnahme oder Teilabnahme vereinbart ist, wird Qlixta nach Erbringung der jeweiligen Leistungen die Abnahmebereitschaft erklären. Der Auftraggeber wird die erbrachten Arbeiten in einem angemessenen Zeitraum, jedoch längstens innerhalb von 2 Wochen überprüfen und die Abnahme bestätigen und/oder Mängel schriftlich an Qlixta melden. Das Werk gilt zwei Wochen nach dem Zugang unserer Mitteilung der Abnahmebereitschaft als abgenommen, wenn bis dahin keine Abnahmeprüfung oder keine schriftliche Beanstandung durch den Kunden erfolgt ist.

(5) Schlägt die Abnahmeprüfung fehl, so übergibt der Kunde uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist haben wir eine mangelfreie und abnahmefähige Version der Anwendung bzw. der sonstigen Arbeitsergebnisse bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können. Nach erfolgreicher erneuter Prüfung hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen schriftlich die Abnahme zu erklären. Abs. 2 gilt entsprechend.

(6) Während der Abnahmeprüfung festgestellte Fehler werden, wie folgt kategorisiert:

Kategorie1 (leicht) = Keine bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit. Die Nutzung des Systems ist nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.

Kategorie 2 (mittel) = Die Funktionalität des Systems ist nicht so weit beeinträchtigt, dass das System nicht genutzt werden kann. Der Fehler kann wirtschaftlich vertretbar mit organisatorischen oder sonstigen Hilfsmitteln umgangen werden.

Kategorie 3 (schwer) = Bedeutende Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit des Systems. Eine Nutzung des Systems ist nicht möglich oder erheblich eingeschränkt. Ein Umgehen des Fehlers mit wirtschaftlich vertretbaren organisatorischen oder sonstigen Hilfsmitteln ist nicht möglich.

Sind bei der Abnahmeprüfung durch den Kunden keine Fehler der Kategorie 3 aufgetreten, ist die Abnahme vom Kunden zu erklären. Wegen unwesentlicher Mängel (Fehler der Kategorie 2 und 1) darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch uns. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Der Kunde kann die Abnahme jedoch verweigern, wenn eine Vielzahl von Fehlern der Kategorien 2 vorliegt und die Nutzung des Systems dadurch nicht möglich oder erheblich eingeschränkt ist.

(9) Sofern keine Abnahme vereinbart ist, gilt die Erbringung der Leistung als Abnahme.

§ 8 Rechteeinräumung

(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß § 3 dieser AGB ein nicht ausschließliches und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der von uns erstellten Anwendungen. Vor vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß § 3 dieser AGB stehen die Anwendungen, sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt.

(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß § 3 dieser AGB darüber hinaus ein ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen des Vertrags mit ihm erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne, Konzepte, Aufstellungen, Berechnungen, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse. Etwaige im Rahmen des Vertrages durch unsere Tätigkeit entstehende Urheberrechte verbleiben bei uns. Bei deren Ausübung werden wir im Rahmen des Vertrages erarbeitete betriebsspezifische Ergebnisse des Kunden nur mit seiner Zustimmung verwerten.

(3) Wird im Rahmen der Anwendungsentwicklung Vertragssoftware Dritter eingesetzt, wie zum Beispiel API/ETL-Software und ist die Bereitstellung dieser Software, Bestandteil des Vertrags, darf der Kunde diese Vertragssoftware nur im vertraglich festgelegten Umfang (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung als auch die Anzahl der erworbenen Lizenzen) nutzen. Überschreitet der Kunde die vertraglich gewährten Nutzungsrechte, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so werden wir die uns zustehenden Rechte geltend machen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Wir leisten Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die von uns erstellte Anwendung ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die erstellte Anwendung in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den herstellerseitig vorgegebenen Anforderungen der genutzten Software nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Anwendung vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieser AGB oder aufgrund unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt zu sein.

(2) Der Kunde hat die von uns erstellte Anwendung unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns diese bei Vorliegen unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung. Die Mangelanzeige hat schriftlich zu erfolgen. 

(3) Im Falle eines Sachmangels sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls eine alternative Softwarelösung (zum Beispiel eines anderen Anbieters) übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln werden wir dem Kunden nach unserer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Anwendung verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

(4) Wir genügen unserer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem wir dem Kunden Updates der Anwendung zum Download bereitstellen. 

(5) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haften wir nach § 10.

(6) Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und in Fällen, in denen wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Die Verjährung beginnt im Falle der Lieferung mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 10.

(7) Soweit wir Software, Programme, Interfaces oder andere Waren Dritter im Projekt einsetzen, übernehmen wir für die Mangelfreiheit derartiger Produkte oder Services keinerlei Gewährleistung. 

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

– im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

§ 11 Export- und Importkontrolle

(1) Der Kunde und Qlixta sind sich darüber bewusst, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der verwendeten Software, Softwarekomponenten oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen.

(2) Unsere Vertragserfüllung steht daher unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Qlixta verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Qlixta wird nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, denen eine entsprechende Verpflichtung zur Geheimhaltung auferlegt worden ist und die auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten sind.

(2) Qlixta und der Kunde vereinbaren über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Sie besteht, solange der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.

§ 13 Abtretung und Aufrechnung

(1) Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte nur nach unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB und/oder dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen ihn als Gerichtsstand ebenfalls unser Sitz als vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages.

Ergänzende Regelungen für Schulungs-, Seminar- und Coachingverträge

§ 15 Rechtsnatur

Für Schulungsverträge gilt Dienstvertragsrecht.

§ 16 Urheberrecht

Die Schulungsunterlagen und -materialien sind urheberrechtlich geschützt, wobei uns das alleinige Nutzungsrecht zusteht. Der Kunde ist daher ohne unsere vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht berechtigt, die Unterlagen / Materialien oder Teile derselben zu vervielfältigen, verbreiten, zu bearbeiten oder umzugestalten.

Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Kontaktdaten, sowie Daten der Geschäfte und Geschäftsbeziehung (z.B. Lieferprodukte und -mengen, Leistungen, Preise und Stornierungen) zur Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Zu den Kontaktdaten zählen auch E-Mail-Adressen, wenn der Kunde uns diese angibt.

(3) Der Kunde stimmt der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im vorgenannten Umfang gem. § 4 a BDSG zu.